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Rechtsirrtümer

Rechtsirrtümer ...

... hätten Sie es gewusst?

Rechtsirrtümer lauern an jeder Ecke. Damit Sie nicht in ein rechtliches Fettnäpfchen tappen, informieren wir Sie hier, was Sie dürfen und von was Sie aus rechtlicher Sicht lieber die Finger lassen sollten.

Übergabe

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Zweitschlüssel für Vermieter'

3.06.2019

"Ein Zweitschlüssel muss beim Vermieter bleiben." Ist das wirklich richtig? Oder können Sie verlangen, dass alle Schlüssel an Sie herausgegeben werden?

Autofahren im Ausland

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum: Fahrverbot in Deutschland gilt nicht im Ausland

16.11.2018

"Fahrverbot in Deutschland, freie Fahrt im Ausland." Stimmt das wirklich? Oder müssen Sie vielleicht doch mit saftigen Strafen rechnen.

Restaurantbesuch

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Warten auf die Rechnung im Restaurant'

10.11.2018

"Habe ich im Restaurant drei Mal vergeblich nach der Rechnung gefragt, darf ich ohne zu zahlen gehen." Kann das wirklich sein?

Hotel

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Urlaubsandenken aus dem Hotel'

3.09.2018

"Urlaubsandenken, wie Shampoo, Seife oder Bademantel, darf man aus dem Hotel mitnehmen!" Ist das wirklich so?

Krankenschein

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Kündigung'

9.08.2018

"Während einer Krankheit darf mein Chef mir nicht kündigen!" Tatsache oder Rechtsirrtum?

Flip Flops am Steuer

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Flip Flops'

9.06.2018

"Autofahren mit Flip Flops ist nicht erlaubt!" Doch stimmt das wirklich?

Rechtsirrtum Bon

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Reklamation ohne Bon'

10.11.2017

"Ohne Kassenbon kann ich eine gekaufte Ware nicht reklamieren oder umtauschen." Stimmt das wirklich?

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei